Justizvollzugsanstalten bestehen aus eigenständigen Stadtstrukturen. Vor dem Hintergrund der Ziele des Strafvollzugs sollen sie unter Einhaltung aller Sicherheitsanforderungen lebenswürdige Rahmenbedingungen schaffen.
Bauwerke einer Justizvollzugsanstalt
Justizvollzugsanstalten haben die Aufgabe, den gerichtlich angeordneten Strafvollzug umzusetzen. Zum Schutze der Bevölkerung werden hierfür durch den Planer in sich abgeschlossene Städte kreiert, welche unter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen eine lebenswerte Umgebung schaffen und den Resozialisierungsprozess unterstützen sollen.
Justizvollzugsanstalten bestehen aus verschiedenen Bauwerken:
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Planungsschwerpunkte
Die Strukturen und Anforderungen sind durch Richtlinien und andere Vorgaben klar geregelt. Der Planungsschwerpunkt liegt somit im städtebaulichen Kontext und in der Optimierung der inneren Gebäudestrukturen zur Verbesserung der Wegebeziehungen, der Trennung von Personen- und Warenströmen als auch in der Schaffung einer menschenwürdigen Umgebung. Die Integration in die Umgebung ist hierbei für die Akzeptanz von neuen Justizvollzugsanstalten in der Bevölkerung neben der zwingenden Funktion der internen Sicherheit maßgeblich.
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